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Die 3G-Regel für unseren Tanzunterricht

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet die 3G-Regel umzusetzen.
Alle Tanzschulbesucher/innen müssem einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet)
beim Einlass vorzeigen (Kinder bis 6 sowie Jugendliche bzw. Schüler/innen müssen keinen Testnachweis vorlegen).
 

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